Jugendvorsorge, Jugendarbeitsschutzgesetz-Untersuchungen

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Jugendvorsorge, Jugendarbeitsschutzgesetz-Untersuchungen

Gesetzlich vorgeschrieben bei Jugendlichen, die vor Vollendung des 17. Lebensjahres eine Ausbildung beginnen. Dazu gibt es Formular (Berechtigungsschein), welches bei der zuständigen Heimatgemeinde kostenlos abgeholt werden kann. Mit diesem stellen Sie sich dann nach vorheriger Terminvereinbarung bei uns in der Sprechstunde vor. Vorab sollte der Gesundheitsfragebogen zusammen mit den gesetzlichen Vertretern (in der Regel den Eltern) zusammen ausgefüllt und unterschrieben werden.

Überprüfung des Impfstatus, Körperliche Untersuchung einschließlich einer Messung des Blutdrucks, wenn Übergewicht, Bluthochdruck oder familiäre Vorerkrankungen vorliegen, werden auch die Blutfettwerte und der Nüchternblutzucker getestet.